Rechtsprechung
BVerwG, 23.12.1993 - 3 B 72.93 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erfordernis einer gesonderten Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 19.03.1993 - 3 K 1/92
- OVG Schleswig-Holstein, 19.03.1993 - 3 K 2/92
- OVG Schleswig-Holstein, 19.03.1993 - 3 K 3/92
- BVerwG, 15.06.1993 - 3 NB 2.93
- BVerwG, 15.06.1993 - 3 NB 3.93
- BVerwG, 15.06.1993 - 3 NB 4.93
- OVG Schleswig-Holstein, 01.10.1993 - 3 K 2/92
- OVG Schleswig-Holstein, 01.10.1993 - 3 K 3/92
- BVerwG, 23.12.1993 - 3 B 72.93
- BVerwG, 23.12.1993 - 3 B 73.93
- BVerfG, 15.06.1994 - 1 BvR 1194/93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.01.1973 - III CB 123.71
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.12.1993 - 3 B 72.93
Denn es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß ein Ablehnunsgesuch jedenfalls dann keiner gesonderten Entscheidung bedarf, wenn nicht ein einzelner Richter, sondern alle Mitglieder eines Spruchkörpers abgelehnt und die für die Ablehnung genannten Gründe entweder nicht individuell auf die Person der einzelnen Richter bezogen oder sonst von vornherein ersichtlich ungeeignet sind, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. nur BVerwG, Beschluß vom 24. Januar 1973 - BVerwG 3 CB 123.71 - in Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 13). - BVerwG, 08.03.1976 - I C 52.74
Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen - Mitwirkung eines Richters an …
Auszug aus BVerwG, 23.12.1993 - 3 B 72.93
Es ist auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, daß Richter am Bundesverwaltungsgericht, die bei der Entscheidung über die Beschwerde wegen Nichtzulassung einer Revision mitgewirkt haben, in dem sich anschließenden Verfahren über eine ohne Zulassung eingelegte Revision nicht kraft Gesetzes ausgeschlossen sind und daß ihre Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit nicht begründet ist (vgl. nur BVerwG, Beschluß vom 8. März 1976 - BVerwG 1 C 52.74 - in Buchholz a.a.O. Nr. 20).